Die Abstimmung über das Klima- und Innovationsgesetz steht bevor: Was bedeutet das für Eigentümer und Eigentümerinnen?
Das Klima- und Innovationsgesetz in der Schweiz hat zum Ziel, dass die Schweiz bis 2050 klimaneutral wird und innovative Technologien zur Reduzierung von Klimagasen gefördert werden. Das Gesetz enthält konkrete Massnahmen und Förderungen für EigentümerInnen, um diese Zielerreichung zu unterstützen. HauseigentümerInnen, die umweltfreundlichere Heizungsalternativen wie Holzheizungen oder Wärmepumpen einsetzen oder in die Isolation ihrer Häuser investieren, können von finanzieller Unterstützung profitieren. Auch der Ersatz von Elektroheizungen wird gefördert, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Industrie- und Gewerbebetriebe, die innovative klimaschonende Technologien einsetzen, erhalten ebenfalls Unterstützung.
Schutz- und Fördermassnahmen spielen zusammen
Zusätzlich verpflichtet das Klima- und Innovationsgesetz Bund und Kantone dazu, Massnahmen zum Schutz von Mensch und Natur gegen die Folgen des Klimawandels zu ergreifen. Angesichts der alpinen Lage der Schweiz sind Murgänge, Hochwasser, Steinschläge und Hitzewellen in Städten Herausforderungen, die bewältigt werden müssen.
Neben den Fördermassnahmen des Klima- und Innovationsgesetz gibt es auch eine Reihe von Vorteilen für HauseigentümerInnen, die nachhaltige Gebäude erstellen oder bestehende Gebäude nachhaltig renovieren. Dazu gehören für private EigentümerInnen langfristige Kosteneinsparungen, die Wertsteigerung der Immobilie oder steuerliche Vorteile durch Sanierungen.
Für institutionelle Kunden reduziert sich die Ausfallwahrscheinlichkeit bzw. Verlustquote und schafft somit eine günstigere Refinanzierung.
Keine neuen Steuern und Abgaben
Die im Klima- und Innovationsgesetz vorgesehenen Massnahmen sollen aus den allgemeinen Bundesmitteln finanziert werden, ohne neue Steuern, Gebühren oder Abgaben einzuführen. Das Gesetz legt den klimapolitischen Rahmen fest und enthält konkrete Fördermassnahmen. Sollten weitergehende Massnahmen erforderlich sein, um die Ziele zu erreichen, müssen diese in anderen Gesetzen, insbesondere im CO₂-Gesetz, geregelt werden. Das Klima- und Innovationsgesetz wird am 18. Juni 2023 zur Abstimmung gestellt, nachdem das Referendum ergriffen wurde.
Welche Rolle spielt das ESG-Reporting?
Ein ESG-Reporting im Immobiliensektor kann die Zielerreichung unterstützen, indem es transparente und verlässliche Informationen über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte bereitstellt. Durch die Erfassung von Daten zu Energieeffizienz, CO₂-Emissionen und Nachhaltigkeitskriterien können EigentümerInnen und InvestorInnen ihre Fortschritte in Bezug auf klimafreundliche Massnahmen messen, überwachen und kommunizieren. Das Reporting kann als Instrument dienen, um die Umsetzung des Klima- und Innovationsgesetzes im Immobiliensektor zu fördern und eine nachhaltige Transformation voranzutreiben.
Mitnahmeeffekte oder wirksame Anreize?
Aus immobilienökonomischer Sicht darf die Frage nach der Wirksamkeit von Fördermassnahmen gestellt werden. Das Gute zu fördern sei erlaubt; wenn es aber ohnehin getan wird, so entstehen Mitnahmeeffekte und keine wirksamen Anreize. Der ökonomisch effektivere und im eigentlichen Sinne nachhaltige Weg zur Erreichung der Klimaschutzziele bestünde in einer stärkeren Bepreisung von nicht erneuerbaren Energien. Dass dieser Weg möglicherweise politisch schwieriger zu beschreiten ist, war eine Lehre aus dem 2016 gescheiterten CO2-Gesetz. Insofern ist es zu begrüssen, dass die neue Vorlage einen mehrheitsfähigen Weg verfolgt. Nichtsdestotrotz wird in Zukunft ein höherer CO2-Preis unumgänglich sein, was Fördermassnahmen obsolet machen wird und auf internationaler Ebene bereits vorgespurt ist.
Es bleibt abzuwarten, wie die Abstimmung über das Klima- und Innovationsgesetz ausgeht und welche Auswirkungen es für die EigentümerInnen und die Schweizer Gesellschaft insgesamt haben wird. Das Gesetz stellt auf jeden Fall einen wichtigen Baustein zur Bekämpfung des Klimawandels dar und bietet Chancen für EigentümerInnen, sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen und gleichzeitig von den Förderungen und Unterstützungsmassnahmen zu profitieren.
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Text von Stelio Kistler und David Belart
Kontaktperson
Brandschenkestrasse 38
8001 Zürich