Im November 2023 beschloss der Bundesrat Änderungen der Eigenmittelverordnung, die ab 2025 die Basel-III-Standards in Schweizer Recht umsetzen. Diese erhöhen die Risikosensitivität bei Krediten, insbesondere im Hypothekargeschäft. Welche Auswirkungen auf die Eigenmittelanforderungen, die Kreditvergabe und die einzelnen Liegenschaftsformen zu erwarten sind, haben wir für Sie zusammengetragen und analysiert.
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